Impressum

Malort Esslingen
Stefanie Helebrant
Burgsteige 1
73728 Esslingen
0711 - 36584711
[email protected]

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

Die AGB gelten für jegliche Nutzung der Einrichtung, Kurse und Angebote vom Malort-Esslingen unabhängig von Ort, Zeit und der Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt. Die AGB werden mit der Anmeldung und automatisch mit jeder Teilnahme am Unterricht akzeptiert.
 
 1. Unterrichtszeiten: 


 1.1. Der Unterricht findet in den fortlaufenden Malkursen einmal wöchentlich in

Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten statt. Der Einzelunterricht richtet sich gemäß individueller Vereinbarung. 

 

1.2. An gesetzlichen Feiertagen und in den für Baden-Württemberg geltenden Schulferien bleibt unser Geschäftsraum geschlossen.
 
 1.3. Im Krankheitsfall der Kursleitung besteht kein Anspruch auf die Unterrichtseinheit.
  Die dadurch versäumten Unterrichtsstunden können jedoch nach Absprache in einem 

anderen Kurs nachgeholt werden.
 
 2. Angebote, Anmeldung, Kündigung:
 
 2.1. Teilnehmerverträge sind Nutzungsverträge mit vertraglich vereinbarter Laufzeit von

einem Jahr ab vereinbartem Teilnahmetermin am Kursangebot, die der Teilnehmer gegen 

Zahlung eines monatlichen Beitrags zur Nutzung des im Teilnehmervertrages näher

definierten Angebotes vom Malort-Esslingen berechtigen. Sie sind zum Ende vertraglicher 

Laufzeiten kündbar mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende oder verlängern sich 

mangels Kündigung automatisch für eine weiteres Jahr. 
  Die Anmeldung ist mit Abgabe des unterschriebenen Teilnehmervertrages gültig. 
  Die Kursgebühren werden bis zum 5. Arbeitstag eines Monats per Lastschrift eingezogen 

oder sind bis zum selben Termin durch den Kursteilnehmer zu überweisen
 
 2.2. Teilnehmerverträge berechtigen den Erwerber zur einmal wöchentlichen Nutzung nach

erfolgter entsprechender Kursbuchung. Eine Aus- oder Rückzahlung nicht genutzter 

Einheiten ist nicht möglich, selbst wenn der Malort-Esslingen schließt. Die Übertragung 

der Verträge auf einen anderen Nutzer ist nicht möglich. Die Verträge sind zeitlich 

begrenzt.
 
 2.3. Einzelangebote sind gesondert zu buchende und zu vergütende Leistungen, die nicht im 

allgemeinen Nutzungsangebot von Malort-Esslingen enthalten sind wie Workshops, 

Events, Seminare, Privatunterricht, Therapieangebote.
  Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif, in Ermangelung eines

solchen nach dem letzten veröffentlichen Entgelt von Malort-Esslingen für vergleichbare

Leistungen bzw. Angebote. Die Stornierungsbedingungen finden Sie im jeweiligen 

Aushang der Einzelangebote.
 
 2.4. Gutscheine sind nicht übertragbar. Gutscheine werden nicht ausgezahlt, Restbeträge

nicht erstattet. Gutscheine sind 1 Jahr ab Kaufdatum gültig.
 
 
 

3. Nutzungsberechtigung, Verwendungsrisiko:
 
 3.1. Nutzungsberechtigter ist ausschliesslich die im Vertrag als Vertragspartner namentlich

bezeichnete Person. (bei Teilnehmervertragen auch "Teilnehmer"). Die Nutzungs-

berechtigung ist nicht übertragbar. Das Verwendungsrisiko für Nutzungsverträge gleich 

welcher Art liegt insofern allein auf Seiten des Nutzers, d.h., die Rückgabe oder 

Umtausch ist nicht möglich, soweit nicht die Gründe im Verantwortungsbereich von 

Malort-Esslingen die Nutzung für einen unzumutbaren langen Zeitraum ausschliessen.
 
 3.2. Malort-Esslingen stellt auf Bedarf Eigentum (z.B. Farben, Pinsel, Malerjacken, Trittleitern) 

zur Verfügung. Diese Materialien sind vor Verlassen des des Raumes zurückzugeben.
 
 4. Beginn und Ende der Teilnehmerverträge, Kündigung
 
 4.1. Teilnehmerverträge (§2.1) werden nach konkreter Vereinbarung im Teilnehmervertrag 

nach Wahl des Vertragspartners für die Dauer von 12 Monaten (Grundlaufzeit) 

geschlossen. Der erste Vertragsmonat der Grundlaufzeit beginnt mit dem im

Nutzungsvertrag als Vertragsbeginn genannten Datum. Wird in dem Vertrag kein 

Vertragsbeginn bezeichnet, so beginnt der erste Vertragsmonat der Grundlaufzeit mit 

dem auf den Abschluss des Nutzungsvertrages folgenden Kalendermonat. Die 

Grundlaufzeit beginnt immer am ersten eines Monats.
 
 4.2. Die ordentliche Kündigung ist nur mit einer Frist von 3 Monate zum Ende der

Grundlaufzeit (12-Monatsverträge) möglich. Wird der Teilnehmervertrag nicht fristgerecht 

gekündigt, so verlängert er sich um eine weitere Grundlaufzeit und kann beiderseits mit 

einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Vertragsmonats gekündigt werden.
  Beispiel: Wird bei einer Grundlaufzeit von 12 Monaten der 01.04.2023 als Vertragsbeginn 

vereinbart, so muss die zum Ende der Grundlaufzeit (31.03.2024) ausgesprochenen 

Kündigung spätestens am 31.12.2023 bei Malort-Esslingen eingehen. Jede spätere 

Kündigung verlängert den Vertrag um eine weitere Grundlaufzeit.
 
 4.3. Das beidseitige allgemeine Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung 

einer Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund 

liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des 

Einzelfalls und unter Abwägung aller beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des 

Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer 

Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
 
 4.4. Dem Teilnehmer steht daneben das Recht zur außerordentlichen Kündigung des 

Vertragsverhältnisses mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des Monats zu, sofern er/ 

sie auf Grund eines ärztlichen Attests eine dauerhafte Beeinträchtigung nachweisen 

kann die eine weiter Teilnahme verhindert oder unter Vorlage einer Bescheinigung eines 

Einwohnermeldeamtes eine Verlegung seines /ihres Wohnsitzes an eine Adresse 

nachweisen kann, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten 

Adresse mehr als 50 km entfernt liegt.
 
 4.5. Jede Kündigung hat schriftlich/postalisch zu erfolgen. Kündigungen per Fax/Email sind nicht gültig. Die Kündigungserklärung des Vertragspartners ist an die oben genannte 

Adresse von Malort-Esslingen zu senden. 


4.6. Ordentliche wie außerordentliche Kündigungen sind nicht rückwirkend möglich.
 

 


5. Kursanmeldung, Voranmeldung, Kursbeginn, Änderung der Kursangebote bzw. 

Öffnungszeiten, vorübergehende Schließung, Fehlzeiten 
 
5.1. Malort-Esslingen ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer (Kursbelegung 

je nach Kurs allgemein oder im Einzelfall) festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus 

zwingenden organisatorischen, insbesondere räumlichen Gründen im Interesse der 

Teilnehmer erforderlich ist. Eine Begrenzung wird durch Aushang und Internet bekannt 

gemacht oder im Einzelfall durch den Kursleiter bestimmt.
 
 5.2. Bei großem Interesse an einzelnen Kursen ist Malort-Esslingen berechtigt, in 

zumutbarem zeitlichen Zusammenhang eine Voranmeldung zu den Kursen zu verlangen, 

um einen ungestörten organisatorischen Ablauf zu gewährleisten. Die Einführung der 

Voranmeldung wird durch Aushang und Internet bekannt gegeben.
 
 5.3. Um den teilnehmenden Nutzern die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist ein Zutritt 

zu den laufenden Kurseinheiten für die Nutzer nur nach Absprache mit Malort-Esslingen 

möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang zu und Teilnahme an der bereits laufenden 

Kurseinheit besteht nicht.
 
 5.4. Malort-Esslingen ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der 

einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeine Öffnungszeit in einer für den 

Vertragspartner vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen, sofern ein 

triftiger Grund besteht.
 
 5.5. Malort-Esslingen ist im Rahmen des Absatzes (4) insbesondere berechtigt, die Nutzung

des Kursangebots, die zeitliche örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die 

allgemeine Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern, davon abzuweichen oder ganz 

ausfallen zu lassen, sofern dies wegen Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten oder 

dringender organisatorischen Gründen notwendig ist. Gleiches gilt für die 

vorübergehende Einstellung des Angebotes wegen oben genannten Gründen, mit der 

Frist von einem Monat durch deutlich sichtbaren Aushang und Ankündigung im Internet 

für Betriebsferien, die insgesamt eine Zeitraum von 8 Kalenderwochen pro Kalenderjahr 

nicht überschritten werden dürfen.
 
 5.6. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, aufgrund einer solchen vorgenannten 

vertretbaren Änderung oder eines solchen Ausfalls das Kursangebot, der zeitlichen oder 

örtlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote oder der allgemeinen Öffnungszeiten 

das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung der Nutzungsgebühren zu 

verlangen.
 
 5.7. Fehlzeiten in terminierten Kursen können nicht nachgeholt werden.
 
 6. Nutzungsgebühren, Fälligkeit:
 
 6.1. Die Nutzungsgebühren decken grundsätzlich die Nutzung sämtlicher Einrichtungen und 

angebotenen Kurse im Rahmen des vereinbarten Nutzungsvertrages ab. Dies gilt nicht 

für solche Workshops, Kurse und Angebote, die durch deutliche Hinweise als gesondert 

zu bezahlen, gekennzeichnet werden.
 


6.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich Kurs-/Monatsbeiträge in vereinbarter Höhe 

mindestens entsprechend der vereinbarten Anzahl Kalendermonate der Grundlaufzeit zu 

zahlen.
 
 6.3. Die Monatsbeiträge sind durch Teilnahme an Lastschriftverfahren oder Überweisung zur 

Zahlung fällig.
 
 6.4. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Malort-Esslingen zum Zwecke der vereinbarten 

laufenden Zahlungen eine entsprechende Einzugsermächtigung für ein inländisches 

Bankkonto zu erteilen und diese für die Dauer der Laufzeit aufrechtzuerhalten bzw. eine 

solche Einzugsermächtigung bzw. SEPA Mandat des Kontoinhabers zur Verfügung zu 

stellen. Änderungen der Kontoverbindungen sind Malort-Esslingen unverzüglich 

mitzuteilen. Die Berechtigung zum Widerruf einzelner Abbuchungen bleibt hiervon

unberührt. Der Abbuchungszeitpunkt wird mit der Einzugsermächtigung bzw. dem SEPA 

Mandat einzelvertraglich auf den 1. eines Monats festgelegt.
 
 6.5. Malort-Esslingen ist berechtigt, die Preise für die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse 

und Angebote unter Beachtung von § 315 BGB zu ändern. Eine solche Preisänderung ist 

nur wirksam, wenn sie mindestens 3 volle Kalendermonate durch allgemein 

zugänglichen und deutlich sichtbaren Aushang in den Räumlichkeiten von Malort- 

Esslingen mit betragsmäßiger Berechnung der neuen Preise angekündigt wird. Der 

Aushang ersetzt die Erklärung nach § 315 Absatz 2, BGB. Dem Vertragspartner steht ein 

einmaliges Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der 

angekündigten Preiserhöhung zu.
 
 6.6. Im Falle einer nicht eingelösten oder zurück gereichten Lastschrift kann Malort-Esslingen 

  eine Kosten-, Aufwands- und Bearbeitungspauschale von insgesamt 9 € verlangen. Es

steht dem/der TeilnehmerIn der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt entstanden 

oder wesentlich niedriger als diese Pauschale.
 
 7. Haftung 
 
7.1. Malort-Esslingen haftet für etwaige Schäden insoweit, als
  a) Malort-Esslingen, ihr gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe Vorsatz oder grobe

Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung von Malort-Esslingen in Fällen grober 

Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  b) schuldhaft verursachte Schäden aus Verletzung des Lebens, Körpers oder der 

Gesundheit vorliegen
  c) sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen.
 
 7.2. Darüber hinaus haftet Malort-Esslingen, auf die Höhe der typischerweise vorhersehbaren Schäden beschränkt, auch für solche Schäden, die Malort-Esslingen oder ihre

Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter in Verletzung einer wesentlichen 

Vertragspflicht schuldhaft verursacht haben.
 
 7.3. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen
 
 7.4. Die Nutzung der Einrichtung, Kurse und Angebote erfolgt im Übrigen auf eigene Gefahr 

der Nutzer. Für die von Nutzern mitgebrachten Gegenstände, insbesondere für 

Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt Malort-Esslingen keine Haftung.
 
 
 8. Aufrechterhaltung und Zurückbehaltungsrecht 


  Die Aufrechterhaltung gegen Ansprüche von Malort-Esslingen ist nur mit unbestrittenen

oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gleiches gilt für die 

Wahrnehmung eines Zurückbehaltungsrechtes bei Verpflichtungen gegenüber Malort- 

Esslingen.
 
 9. Änderung der persönlichen Verhältnisse sowie Name und Adresse des Nutzers 


  Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Änderungen seiner persönlichen Verhältnisse die 

für die Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses von erkennbarer 

Bedeutung sein können, Malort-Esslingen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dies gilt 

insbesondere für die Änderung des Namens oder der Adresse oder der sonstigen 

Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Nutzers und für den Wegfall 

persönlicher Umstände, die zur Gewährung einer Preisvergünstigung geführt haben.
 
 10. Gesundheitszustand des Nutzers/TeilnehmerIn 


  Der Nutzer verpflichtet sich, die Einrichtungen, Kurse und Angebote von Malort- 

Esslingen nur zu nutzen, wenn er nicht unter einer ansteckenden Krankheit leidet und 

der Nutzung keine medizinische Bedenken entgegenstehen. In Zweifelsfällen wird der 

Nutzer diese vor Aufnahme der Nutzung mit der Kursleitung klären. Malort-Esslingen ist 

berechtigt, bei Kenntnis von dem Verdacht einer ansteckenden Krankheit oder dem 

Vorliegen medizinischer Bedenkende die Nutzung der Einrichtung, Kurse und Angebote 

von der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Attestes abhängig zu machen.
 
 11. Datenschutzbestimmung 


  Der Nutzer wird nach §33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass seine 

personenbezogenen Daten zu Bearbeitungszwecken elektronisch gespeichert werden. 

Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden beachtet. Der Nutzer erklärt sich in diesem Umfang mit der elektronischen Nutzung und Bearbeitung seiner personen- 

bezogenen Daten einverstanden. Die Weitergabe an Dritte ist ohne besondere 

Einverständniserklärung des Betroffenen unzulässig.
 
 12. Besonderheiten bei der Buchung von Einzelangeboten 


  Wird das gebuchte Einzelangebot durch den Nutzer ohne vorherige Absage nicht

wahrgenommen oder sagt der Nutzer dieses weniger als 1 Woche vor Beginn der 

Leistung ab, so ist Malort-Esslingen berechtigt, einen pauschalen Schadenersatz in 

Höhe der vereinbarten Gebühr für gebuchte Leistungen zu verlangen. Dem Nutzer steht 

der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich 

niedriger als diese Pauschale. Eine Rückerstattung kommt in keinen Umständen in 

Frage.
 
 

 

 

 

 


13. Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Vereinbarung 
 
13.1. Mündliche Nebenabreden zur dem Nutzungsvertrag sind nicht getroffen, Änderungen 

und Ergänzungen einschliesslich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.
 
 13.2. Im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen wird als Erfüllungsort und 

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis, seinem 

Zustandekommen oder seiner Beendigung, Esslingen am Neckar vereinbart.
 
 13.3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Nutzungsvertrages einschliesslich dieser 

AGB´s ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen 

Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle unwirksamer oder undurchführbarer 

Bestimmungen gelten solche durchführbaren Regelungen als vereinbart, die dem 

wirtschaftlichen Zwecke unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlich 

zulässiger Weise am Nächsten kommen. Gleiches gilt für solche regelungsbedürftigen 

Aspekte, die durch den Nutzungsvertrag weder ausdrücklich noch konkludiert geregelt 

wurden.
 
 Esslingen am Neckar, den 01.07.2022