Impressum
Malort Esslingen
Stefanie Helebrant
Burgsteige 1
73728 Esslingen
0711 - 36584711
[email protected]
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die AGB gelten für jegliche Nutzung der Einrichtung, Kurse und Angebote vom Malort-Esslingen unabhängig von Ort, Zeit und der Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt. Die AGB werden mit der Anmeldung und automatisch mit jeder Teilnahme am Unterricht akzeptiert.
1. Unterrichtszeiten:
1.1. Der Unterricht findet in den fortlaufenden Malkursen einmal wöchentlich in
Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten statt. Der Einzelunterricht richtet sich gemäß individueller Vereinbarung.
1.2. An gesetzlichen Feiertagen und in den für Baden-Württemberg geltenden Schulferien bleibt unser Geschäftsraum geschlossen.
1.3. Im Krankheitsfall der Kursleitung besteht kein Anspruch auf die Unterrichtseinheit.
Die dadurch versäumten Unterrichtsstunden können jedoch nach Absprache in einem
anderen Kurs nachgeholt werden.
2. Angebote, Anmeldung, Kündigung:
2.1. Teilnehmerverträge sind Nutzungsverträge mit vertraglich vereinbarter Laufzeit von
einem Jahr ab vereinbartem Teilnahmetermin am Kursangebot, die der Teilnehmer gegen
Zahlung eines monatlichen Beitrags zur Nutzung des im Teilnehmervertrages näher
definierten Angebotes vom Malort-Esslingen berechtigen. Sie sind zum Ende vertraglicher
Laufzeiten kündbar mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende oder verlängern sich
mangels Kündigung automatisch für eine weiteres Jahr.
Die Anmeldung ist mit Abgabe des unterschriebenen Teilnehmervertrages gültig.
Die Kursgebühren werden bis zum 5. Arbeitstag eines Monats per Lastschrift eingezogen
oder sind bis zum selben Termin durch den Kursteilnehmer zu überweisen
2.2. Teilnehmerverträge berechtigen den Erwerber zur einmal wöchentlichen Nutzung nach
erfolgter entsprechender Kursbuchung. Eine Aus- oder Rückzahlung nicht genutzter
Einheiten ist nicht möglich, selbst wenn der Malort-Esslingen schließt. Die Übertragung
der Verträge auf einen anderen Nutzer ist nicht möglich. Die Verträge sind zeitlich
begrenzt.
2.3. Einzelangebote sind gesondert zu buchende und zu vergütende Leistungen, die nicht im
allgemeinen Nutzungsangebot von Malort-Esslingen enthalten sind wie Workshops,
Events, Seminare, Privatunterricht, Therapieangebote.
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif, in Ermangelung eines
solchen nach dem letzten veröffentlichen Entgelt von Malort-Esslingen für vergleichbare
Leistungen bzw. Angebote. Die Stornierungsbedingungen finden Sie im jeweiligen
Aushang der Einzelangebote.
2.4. Gutscheine sind nicht übertragbar. Gutscheine werden nicht ausgezahlt, Restbeträge
nicht erstattet. Gutscheine sind 1 Jahr ab Kaufdatum gültig.
3. Nutzungsberechtigung, Verwendungsrisiko:
3.1. Nutzungsberechtigter ist ausschliesslich die im Vertrag als Vertragspartner namentlich
bezeichnete Person. (bei Teilnehmervertragen auch "Teilnehmer"). Die Nutzungs-
berechtigung ist nicht übertragbar. Das Verwendungsrisiko für Nutzungsverträge gleich
welcher Art liegt insofern allein auf Seiten des Nutzers, d.h., die Rückgabe oder
Umtausch ist nicht möglich, soweit nicht die Gründe im Verantwortungsbereich von
Malort-Esslingen die Nutzung für einen unzumutbaren langen Zeitraum ausschliessen.
3.2. Malort-Esslingen stellt auf Bedarf Eigentum (z.B. Farben, Pinsel, Malerjacken, Trittleitern)
zur Verfügung. Diese Materialien sind vor Verlassen des des Raumes zurückzugeben.
4. Beginn und Ende der Teilnehmerverträge, Kündigung
4.1. Teilnehmerverträge (§2.1) werden nach konkreter Vereinbarung im Teilnehmervertrag
nach Wahl des Vertragspartners für die Dauer von 12 Monaten (Grundlaufzeit)
geschlossen. Der erste Vertragsmonat der Grundlaufzeit beginnt mit dem im
Nutzungsvertrag als Vertragsbeginn genannten Datum. Wird in dem Vertrag kein
Vertragsbeginn bezeichnet, so beginnt der erste Vertragsmonat der Grundlaufzeit mit
dem auf den Abschluss des Nutzungsvertrages folgenden Kalendermonat. Die
Grundlaufzeit beginnt immer am ersten eines Monats.
4.2. Die ordentliche Kündigung ist nur mit einer Frist von 3 Monate zum Ende der
Grundlaufzeit (12-Monatsverträge) möglich. Wird der Teilnehmervertrag nicht fristgerecht
gekündigt, so verlängert er sich um eine weitere Grundlaufzeit und kann beiderseits mit
einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Vertragsmonats gekündigt werden.
Beispiel: Wird bei einer Grundlaufzeit von 12 Monaten der 01.04.2023 als Vertragsbeginn
vereinbart, so muss die zum Ende der Grundlaufzeit (31.03.2024) ausgesprochenen
Kündigung spätestens am 31.12.2023 bei Malort-Esslingen eingehen. Jede spätere
Kündigung verlängert den Vertrag um eine weitere Grundlaufzeit.
4.3. Das beidseitige allgemeine Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung
einer Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund
liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des
Einzelfalls und unter Abwägung aller beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des
Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer
Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
4.4. Dem Teilnehmer steht daneben das Recht zur außerordentlichen Kündigung des
Vertragsverhältnisses mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des Monats zu, sofern er/
sie auf Grund eines ärztlichen Attests eine dauerhafte Beeinträchtigung nachweisen
kann die eine weiter Teilnahme verhindert oder unter Vorlage einer Bescheinigung eines
Einwohnermeldeamtes eine Verlegung seines /ihres Wohnsitzes an eine Adresse
nachweisen kann, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten
Adresse mehr als 50 km entfernt liegt.
4.5. Jede Kündigung hat schriftlich/postalisch zu erfolgen. Kündigungen per Fax/Email sind nicht gültig. Die Kündigungserklärung des Vertragspartners ist an die oben genannte
Adresse von Malort-Esslingen zu senden.
4.6. Ordentliche wie außerordentliche Kündigungen sind nicht rückwirkend möglich.
5. Kursanmeldung, Voranmeldung, Kursbeginn, Änderung der Kursangebote bzw.
Öffnungszeiten, vorübergehende Schließung, Fehlzeiten
5.1. Malort-Esslingen ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer (Kursbelegung
je nach Kurs allgemein oder im Einzelfall) festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus
zwingenden organisatorischen, insbesondere räumlichen Gründen im Interesse der
Teilnehmer erforderlich ist. Eine Begrenzung wird durch Aushang und Internet bekannt
gemacht oder im Einzelfall durch den Kursleiter bestimmt.
5.2. Bei großem Interesse an einzelnen Kursen ist Malort-Esslingen berechtigt, in
zumutbarem zeitlichen Zusammenhang eine Voranmeldung zu den Kursen zu verlangen,
um einen ungestörten organisatorischen Ablauf zu gewährleisten. Die Einführung der
Voranmeldung wird durch Aushang und Internet bekannt gegeben.
5.3. Um den teilnehmenden Nutzern die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist ein Zutritt
zu den laufenden Kurseinheiten für die Nutzer nur nach Absprache mit Malort-Esslingen
möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang zu und Teilnahme an der bereits laufenden
Kurseinheit besteht nicht.
5.4. Malort-Esslingen ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der
einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeine Öffnungszeit in einer für den
Vertragspartner vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen, sofern ein
triftiger Grund besteht.
5.5. Malort-Esslingen ist im Rahmen des Absatzes (4) insbesondere berechtigt, die Nutzung
des Kursangebots, die zeitliche örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die
allgemeine Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern, davon abzuweichen oder ganz
ausfallen zu lassen, sofern dies wegen Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten oder
dringender organisatorischen Gründen notwendig ist. Gleiches gilt für die
vorübergehende Einstellung des Angebotes wegen oben genannten Gründen, mit der
Frist von einem Monat durch deutlich sichtbaren Aushang und Ankündigung im Internet
für Betriebsferien, die insgesamt eine Zeitraum von 8 Kalenderwochen pro Kalenderjahr
nicht überschritten werden dürfen.
5.6. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, aufgrund einer solchen vorgenannten
vertretbaren Änderung oder eines solchen Ausfalls das Kursangebot, der zeitlichen oder
örtlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote oder der allgemeinen Öffnungszeiten
das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung der Nutzungsgebühren zu
verlangen.
5.7. Fehlzeiten in terminierten Kursen können nicht nachgeholt werden.
6. Nutzungsgebühren, Fälligkeit:
6.1. Die Nutzungsgebühren decken grundsätzlich die Nutzung sämtlicher Einrichtungen und
angebotenen Kurse im Rahmen des vereinbarten Nutzungsvertrages ab. Dies gilt nicht
für solche Workshops, Kurse und Angebote, die durch deutliche Hinweise als gesondert
zu bezahlen, gekennzeichnet werden.
6.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich Kurs-/Monatsbeiträge in vereinbarter Höhe
mindestens entsprechend der vereinbarten Anzahl Kalendermonate der Grundlaufzeit zu
zahlen.
6.3. Die Monatsbeiträge sind durch Teilnahme an Lastschriftverfahren oder Überweisung zur
Zahlung fällig.
6.4. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Malort-Esslingen zum Zwecke der vereinbarten
laufenden Zahlungen eine entsprechende Einzugsermächtigung für ein inländisches
Bankkonto zu erteilen und diese für die Dauer der Laufzeit aufrechtzuerhalten bzw. eine
solche Einzugsermächtigung bzw. SEPA Mandat des Kontoinhabers zur Verfügung zu
stellen. Änderungen der Kontoverbindungen sind Malort-Esslingen unverzüglich
mitzuteilen. Die Berechtigung zum Widerruf einzelner Abbuchungen bleibt hiervon
unberührt. Der Abbuchungszeitpunkt wird mit der Einzugsermächtigung bzw. dem SEPA
Mandat einzelvertraglich auf den 1. eines Monats festgelegt.
6.5. Malort-Esslingen ist berechtigt, die Preise für die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse
und Angebote unter Beachtung von § 315 BGB zu ändern. Eine solche Preisänderung ist
nur wirksam, wenn sie mindestens 3 volle Kalendermonate durch allgemein
zugänglichen und deutlich sichtbaren Aushang in den Räumlichkeiten von Malort-
Esslingen mit betragsmäßiger Berechnung der neuen Preise angekündigt wird. Der
Aushang ersetzt die Erklärung nach § 315 Absatz 2, BGB. Dem Vertragspartner steht ein
einmaliges Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der
angekündigten Preiserhöhung zu.
6.6. Im Falle einer nicht eingelösten oder zurück gereichten Lastschrift kann Malort-Esslingen
eine Kosten-, Aufwands- und Bearbeitungspauschale von insgesamt 9 € verlangen. Es
steht dem/der TeilnehmerIn der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt entstanden
oder wesentlich niedriger als diese Pauschale.
7. Haftung
7.1. Malort-Esslingen haftet für etwaige Schäden insoweit, als
a) Malort-Esslingen, ihr gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung von Malort-Esslingen in Fällen grober
Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
b) schuldhaft verursachte Schäden aus Verletzung des Lebens, Körpers oder der
Gesundheit vorliegen
c) sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen.
7.2. Darüber hinaus haftet Malort-Esslingen, auf die Höhe der typischerweise vorhersehbaren Schäden beschränkt, auch für solche Schäden, die Malort-Esslingen oder ihre
Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter in Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht schuldhaft verursacht haben.
7.3. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen
7.4. Die Nutzung der Einrichtung, Kurse und Angebote erfolgt im Übrigen auf eigene Gefahr
der Nutzer. Für die von Nutzern mitgebrachten Gegenstände, insbesondere für
Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt Malort-Esslingen keine Haftung.
8. Aufrechterhaltung und Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechterhaltung gegen Ansprüche von Malort-Esslingen ist nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gleiches gilt für die
Wahrnehmung eines Zurückbehaltungsrechtes bei Verpflichtungen gegenüber Malort-
Esslingen.
9. Änderung der persönlichen Verhältnisse sowie Name und Adresse des Nutzers
Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Änderungen seiner persönlichen Verhältnisse die
für die Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses von erkennbarer
Bedeutung sein können, Malort-Esslingen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dies gilt
insbesondere für die Änderung des Namens oder der Adresse oder der sonstigen
Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Nutzers und für den Wegfall
persönlicher Umstände, die zur Gewährung einer Preisvergünstigung geführt haben.
10. Gesundheitszustand des Nutzers/TeilnehmerIn
Der Nutzer verpflichtet sich, die Einrichtungen, Kurse und Angebote von Malort-
Esslingen nur zu nutzen, wenn er nicht unter einer ansteckenden Krankheit leidet und
der Nutzung keine medizinische Bedenken entgegenstehen. In Zweifelsfällen wird der
Nutzer diese vor Aufnahme der Nutzung mit der Kursleitung klären. Malort-Esslingen ist
berechtigt, bei Kenntnis von dem Verdacht einer ansteckenden Krankheit oder dem
Vorliegen medizinischer Bedenkende die Nutzung der Einrichtung, Kurse und Angebote
von der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Attestes abhängig zu machen.
11. Datenschutzbestimmung
Der Nutzer wird nach §33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass seine
personenbezogenen Daten zu Bearbeitungszwecken elektronisch gespeichert werden.
Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden beachtet. Der Nutzer erklärt sich in diesem Umfang mit der elektronischen Nutzung und Bearbeitung seiner personen-
bezogenen Daten einverstanden. Die Weitergabe an Dritte ist ohne besondere
Einverständniserklärung des Betroffenen unzulässig.
12. Besonderheiten bei der Buchung von Einzelangeboten
Wird das gebuchte Einzelangebot durch den Nutzer ohne vorherige Absage nicht
wahrgenommen oder sagt der Nutzer dieses weniger als 1 Woche vor Beginn der
Leistung ab, so ist Malort-Esslingen berechtigt, einen pauschalen Schadenersatz in
Höhe der vereinbarten Gebühr für gebuchte Leistungen zu verlangen. Dem Nutzer steht
der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich
niedriger als diese Pauschale. Eine Rückerstattung kommt in keinen Umständen in
Frage.
13. Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Vereinbarung
13.1. Mündliche Nebenabreden zur dem Nutzungsvertrag sind nicht getroffen, Änderungen
und Ergänzungen einschliesslich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.
13.2. Im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen wird als Erfüllungsort und
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis, seinem
Zustandekommen oder seiner Beendigung, Esslingen am Neckar vereinbart.
13.3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Nutzungsvertrages einschliesslich dieser
AGB´s ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle unwirksamer oder undurchführbarer
Bestimmungen gelten solche durchführbaren Regelungen als vereinbart, die dem
wirtschaftlichen Zwecke unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlich
zulässiger Weise am Nächsten kommen. Gleiches gilt für solche regelungsbedürftigen
Aspekte, die durch den Nutzungsvertrag weder ausdrücklich noch konkludiert geregelt
wurden.
Esslingen am Neckar, den 01.07.2022